Afrikanische Schweinepest: Jägerschaft stellt sich der Verantwortung!

Zur Vorbeugung gegen einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) veröffentlicht der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) ein Positions- und Maßnahmenpapier. Darin fordert der Verband unter anderem: Verringerung des großflächigen Anbaus von Mais und Raps, ortsansässige Jäger bei der Jagdverpachtung zu berücksichtigen und mehr Unterstützung und Entlastung bei der Jagd auf Wildschweine.

(Gensingen, 16. März 2018)  Der Faktor Mensch ist die größte Gefahr bei der Einschleppung der gefährlichen ASP nach Deutschland. Doch können hohe Wildschweinbestände die Ausbreitung der Seuche begünstigen. „Der LJV ist sich der schwierigen Herausforderung bewusst und nimmt sie an“, sagt LJV-Präsident Kurt Alexander Michael. „Doch darf die Verantwortung nicht allein auf den Schultern der Jägerinnen und Jägern lasten. Auch Landwirte, Politik und Behörden müssen ihre Hausaufgaben machen.“

Der LJV fordert unter anderem von der Landwirtschaft, Anbauflächen für Mais und Raps zu verkleinern. „Großanbauflächen sind mit jagdlichen Mitteln nicht mehr beherrschbar“, erklärt LJV-Präsident Michael. „Strukturvielfalt in der Feldflur, Bejagungsschneisen in übergroßen Schlägen und Bejagungsränder zum Wald erhöhen die Optionen für die Wildschweinjagd. Die fördertechnischen Voraussetzungen sind geschaffen, jetzt gilt es, sie zu nutzen! Die Landwirtschaft muss auch bereit sein, Mindererträge auf den Bejagungsschneisen zu tolerieren.“ Zudem mache es der drohende Ausbruch der ASP es erforderlich, bei Neuverpachtungen von Jagdrevieren ortsansässige und damit jagdlich kurzfristig handlungsfähige Jägerinnen und Jäger zu bevorzugen. „Es ist durchaus legitim, dass Grundstückseigentümer bei der Verpachtung des Jagdrechts möglichst hohe Einnahmen erzielen möchten, doch sollten sie bedenken, dass bei der Seuchenprävention ein vor Ort greifbarer Jagdpächter wertvoller ist, als ein hoher Pachtzins.“

Von Seiten der Politik und Behörden erwartet der LJV unter anderem die Übernahme oder den Ausgleich der Gebühren für die Trichinenuntersuchung und die Fleischbeschau. Zudem muss die Entsorgung von verendet aufgefundenen Wildschweinen oder Wildabfällen bei Tierkörperbeseitigungsanstalten für die Jägerschaft kostenfrei sein. „Solange die Erlegung eines Wildschweins mehr Folgekosten verursacht, als durch die Vermarktung des Wildbrets eingenommen wird, muss ein Prämiensystem entwickelt werden, das die Bejagung des Schwarzwildes fördert“, bekräftigt der LJV-Präsident.

Des Weiteren fordert Michael einen generellen Verzicht auf die Erhebung der Hundesteuer für geprüfte und brauchbare Jagdhunde. Denn Hundeführer investierten viel Zeit und Geld in die Ausbildung ihrer Jagdhunde, und ohne sie sei eine effektive Bejagung von Wildschweinen unmöglich. „Ihr Einsatz bei der Jagd ist nicht risikofrei, daher sollten sie nicht mit einer Hundesteuer zusätzlich belastet werden. Deshalb fordern wir Einsatzprämien für Hundeführer und eine staatliche Versicherung oder einen Ausgleichsfonds für alle bei der Schwarzwildjagd verletzten oder getöteten Jagdhunde.“

Im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht bei der Durchführung von großräumigen Bewegungsjagden fordert der LJV von den Behörden eine kostenfreie und unbürokratische Hilfe. So könnten von dort verkehrsregulierende Maßnahmen wie Geschwindigkeitsreduktion und deren Überwachung sowie das kostenlose Aufstellen von Verkehrsschildern oder Straßensperrungen übernommen werden.

„Die Jägerschaft ist in der jetzigen Phase der Seuchengefahr weiterhin bereit, eine mögliche Ausbreitung der ASP durch eine nochmalige Erhöhung der eigenen Anstrengungen zu verhindern und die Zahl erlegter Wildschweine weiter zu erhöhen“, betont Präsident Michael. Mit einer Schulungsoffensive, die zu einer noch effizienteren Schwarzwildbejagung beitragen soll, will der Verband die Jägerinnen und Jäger fortbilden. Der LJV ruft seine Mitglieder darüber hinaus dazu auf, auch und vor allem Zuwachsträger in der ein- und mehrjährigen Altersklasse – wo und wann immer tierschutzgerecht möglich – zu erlegen.

Nicht verhandelbar sind für LJV-Präsident Michael die bei der Jagdausübung geltenden Grundsätze des Tierschutzes. Der LJV spricht sich daher deutlich gegen eine Aufhebung oder Aufweichung des Schutzes von Muttertieren mit abhängigen Frischlingen aus. Der Verband sagt NEIN zu Gift- oder Hormoneingriffen in Wildbestände und lehnt Polizei- oder Militärjagden sowie die Anordnung von Zwangsmaßnahmen gegenüber Jägerinnen und Jägern ab. „Wir sind gegen eine generelle und unbegrenzte Einführung von Nachtzieltechnik auf Schusswaffen“, stellt Michael klar. Sollten die politisch Verantwortlichen in Anbetracht der ASP den generellen Einsatz dieser Technik für erforderlich halten, müsse zunächst die rechtliche Grundlage für deren Einsatz geschaffen werden. „Angesichts der drohenden ASP sind für uns Resignation oder eine abwartende Haltung keine Optionen. Wir werden unter Berücksichtigung des Tierschutzes und der Waidgerechtigkeit unseren Beitrag leisten. Unsere Partner dürfen aber nicht vergessen: Wir sind Jäger, keine Schädlingsbekämpfer!“

Download: Positionspapier des LJV zur Afrikanischen Schweinepest