Kreisverwaltung

Die Kreisverwaltung Neuwied informiert.

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie auf diesem Wege auf nachfolgende jagdrechtliche Regelung hinweisen:

Im konkreten Fall ging es darum, einen kranken Fuchs zu erlegen, der sich in einem befriedeten Bezirk aufhielt.

Gem. § 35 Abs. 5 i. V. m. Abs. 1 und 2 LJG ist die Wildfolge in befriedete Bezirke zum Erlegen schwer kranken Wildes zulässig und geboten. Einer gesonderten Erlaubnis der Jagdbehörde bedarf es hierfür nicht. Für den Fall der Bejagung innerhalb eines befriedeten Bezirks, weisen wir jedoch ausdrücklich auf die Beachtung besonderer Vorsichtsmaßnahmen und den Schutz der Rechte Dritter hin. Zudem ist vor einer Jagdausübung im befriedeten Bezirk mit dem Grundeigentümer oder der nutzungsberechtigten Person Rücksprache zu halten.

Das Veterinäramt in unserem Hause weist bezüglich kranken Wildes besonders auf das Tollwutmonitoring hin. Demnach sind die Jagdausübungsberechtigten gem. § 3a S. 2 Tollwut-VO dazu verpflichtet, alle verendet aufgefundenen (gerade auch die verunfallten) sowie kranke abgekommene, verhaltensgestörte oder anderweitig auffällige erlegte wild lebende Füchse, Marderhunde und Waschbären unverzüglich dem Landesuntersuchungsamt in Koblenz (LUA) zuzuleiten.

Mit dem Tier sind die entsprechenden Angaben auf dem Probenbegleitschein mitzuteilen. Den Probenbegleitschein finden Sie auf der Homepage der Kreisverwaltung Neuwied : http://www.kreis-neuwied.de /  Online-Dienste /  Formulare / in der Rubrik „Veterinärwesen" oder „Waffen und Jagd". oder hier!

Bei Bedarf kann Ihnen natürlich auch ein Formular übersandt werden.

Für die Untersuchung ist der gesamte Tierkörper im Balg einzusenden. Der Jagdausübungsberechtigte erhält für jedes anerkannte Indikatortier eine pauschale Entschädigung in Höhe von 50,- €.

Sofern Ihrerseits ein Tier zum LUA eingesandt wird, informieren Sie bitte kurz das Veterinäramt der Kreisverwaltung Neuwied (Fr. Dr. Mauel, 02631/803-438, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) über die Einsendung. Sollte Ihrerseits der Verdacht einer anderen Krankheit, z.B. der Fuchsräude, bestehen, ist dies auf dem Probenbegleitschein zu vermerken.

Tierseuchenrechtliche Anordnung des Landesuntersuchungsamtes zum Schutz gegen die Schweinepestvom 25. März 2013 (Rechtsrheinisch Az.: 23 174-10-2)des Landesuntersuchungsamtes zum Schutz gegen die Schweinepest vom 25. März 2013 (Rechtsrheinisch Az.: 23 174-10-2)

Nachdem die Schweinepest bei Wildschweinen in Rheinland-Pfalz getilgt ist und Jagdjahr 2012/2013 im Intensivmonitoringgebiet rechtsrheinisch mehr als siebentausendfünfhundert Wildschweinproben mit negativem Ergebnis auf die Schweinepest untersucht wurden, kann das Intensivmonitoringgebiet in den Landkreisen Altenkirchen, Neuwied und dem Westerwaldkreis sowie den rechtsrheinischen Teilen des Landkreises Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz aufgehoben werden und in ein Monitoringgebiet überführt werden.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

es gibt wichtige Neuigkeiten bei der Trichinenprobenahme bei Wildschweinen und anderen untersuchungspflichtigen Tieren:

Wegen der geringen Stückzahlen und den damit verbundenen  hohen Kosten wird die Untersuchung von Trichinenproben Mittwochs zum 01.03.2013 eingestellt.

Die letzte Abholung/Untersuchung von Trichinenproben  in der Woche erfolgt am Mittwoch, den 27. Februar 2013.

Die „normalen  Untersuchungstage“ Montag und Freitag bleiben von dieser Änderung unberührt. Hier ändert sich gar nichts!!

Wir bitten die Information an die Jägerschaft weiterzugeben. Entsprechende Hinweise werden schnellstmöglich und gut sichtbar an den Sammelstellen angebracht.

Wir danken der Jägerschaft für die bisherige gute Zusammenarbeit und hegen die Hoffnung, dass dies auch in der Zukunft so bleibt. Noch ein Wort zum Ende des Intensiv-Monitorings bezüglich der Schweinepest, da uns in den letzten Tagen vermehrt Anfragen von  Jägern erreichten. Hierzu liegen uns noch überhaupt keine Informationen vor, alles weitere wäre reine Spekulation.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung und wir werden Sie weiterhin kurzfristig über Neuigkeiten informieren.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Erhard Bierbrauer