Hinsichtlich der ordnungsgemäßen, gemeinwohlverträglichen Entsorgung der Reste von erlegtem Wild sowie von Wildtierkörpern gibt es in Rheinland-Pfalz seit vielen Jahren einen Leitfaden „LF 125“, an dem sich die Jägerschaft ausrichten kann. Dieser Leitfaden wurde vor kurzem aktualisiert – u. a. mit dem Ziel, die Gefahr einer möglichen Verschleppung von Krankheitserregern zu verringern.
Der Leitfaden kann hier heruntergeladen werden.