Schweinepestgefahr: Tierseuchenrechtliche Anordnung

Das Landesuntersuchungsamt hat am 8. August 2017 eine neue tierseuchenrechtliche Anordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen (Europäischen) und der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen erlassen, die wir nachfolgend auszugsweise inhaltlich wiedergeben. Die diesbezüglichen, bisher gültigen Anordnungen, die nicht in allen Landkreisen galten, wurden aufgehoben:

Ab sofort erstreckt sich das „Schweinepest-Monitoringgebiet“ auf ganz Rheinland-Pfalz. Alle Jagdausübungsberechtigte haben laut Anordnung - von jedem gesund erlegten Wildschwein bis zu einem Gewicht von 30 kg (aufgebrochen), - von jedem krank erlegten Wildschwein, - von jedem ·Wildschwein, das beim Aufbrechen mit bloßem Auge erkennbare pathologisch- anatomische Auffälligkeiten zeigt, sowie - von jedem verendeten Wildschwein – dies umfasst auch Wildunfälle – unverzüglich Proben (Blut und Milz) zur Untersuchung auf Klassische und Afrikanische Schweinepest zu entnehmen und zusammen mit dem Probenbegleitschein dem Landesuntersuchungsamt in Koblenz zu übersenden.

Die Schwarzwildpopulation soll landesweit durch intensive und konsequente Bejagung deutlich verringert werden. Insbesondere sollen alle Frischlinge und Überläufer intensiv bejagt werden
– aber auch Bachen ohne abhängige Jungtiere. Darüber hinaus sollen über Einzel- und Gemeinschaftsansitzjagd hinaus großräumige revierübergreifende Bewegungsjagden durchgeführt
werden. Mit Blick auf die Einschleppungsgefahr sollen dabei möglichst nur Hunde ortsansässiger Jagdausübungsberechtigter eingesetzt werden.

Der Probenbegleitschein ist auf der Homepage des Landesuntersuchungsamtes im Internet unter der Rubrik „Service-Downloads" im Bereich Tierseuchen & Tiergesundheit abrufbar. Probenröhrchen
sind bei den örtlich zuständigen Veterinärbehörden erhältlich. 

Begründung
Seit dem ersten Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Jahr 2007 in Georgien hat sich die Seuche sprunghaft in Richtung Westen und Norden bis in die EU-Mitgliedsstaaten lLitauen, Polen, Lettland und Estland ausgebreitet. Im·Juli 2017 wurden die ersten ASP-Fälle bei Wildschweinen in der Tschechischen Republik unweit der Slowakei und Österreich nachgewiesen und am 31. Juli wurde ein Fall von ASP bei Hausschweinen in Rumänien gemeldet. Die Seuche ist damit deutlich näher an Deutschland herangerückt, und das Risiko eines Eintrages in die Wildschweinpopulation wird mittlerweile als hoch eingestuft. Ein Eintrag ist durch an Autobahnen entsorgte, mit ASP-Virus kontaminierte Lebensmittel, die von Wildschweinen gefressen werden, möglich oder durch z. B. illegalen Transport von Jagdtrophäen. Hinzu kommt, dass Rheinland-Pfalz mit die höchste Wildschweinedichte in Deutschland aufweist, was ein maßgeblicher Risikofaktor bei der Verbreitung von Seuchen ist.

Die bisherigen Bekämpfungsmaßnahmen im Baltikum und Polen zeigen, dass die Bekämpfung der ASP in der Wildschweinpopulation sehr schwer bis unmöglich ist. Eine Tilgung der ASP
ist dort bisher nicht gelungen. Es existieren keine Impfstoffe zur Bekämpfung der ASP bei Wild- und Hausschweinen. Vor dem oben beschriebenen Hintergrund der Gefahr eines möglicherweise
zunächst unbemerkten Eintrages der Schweinepest-Erreger in die Wildschweinpopulation wird der Früherkennung eine besondere Bedeutung zugeschrieben, da hier die Chance
am größten ist, die Seuche noch vor einer weiteren Ausbreitung zu tilgen.

Dringender Appell
Wir appellieren daher an alle Jägerinnen und Jäger, der Anordnung Folge zu leisten und das Schwarzwild mit allen waidgerechten Mitteln so intensiv wie möglich zu behagen.

Erhard BÄDER, LJV-Geschäftsführer

Download Schweinepestgefahr: Tierseuchenrechtliche Anordnung

Download Tierseuchenrechtliche Anordnung des Landesuntersuchungsamtes zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen vom 08.08.2017