Das Rebhuhn lebt!

Am 19.März 2019 hat die Kreisgruppe zu einer Demonstration des Punkt-Stopp-Zählverfahrens für das Rebhuhnmonitoring eingeladen. Etwa 15 Personen folgten dem Angebot, darunter auch einige Jungjäger.  Der Obmann für Naturschutz, Uwe Hoffmann, begrüßte die Teilnehmer, stellte die Notwendigkeit solcher Wildzählungen für den Erhalt der Bejagbarkeit des Wildes heraus und dankte Herrn Lars Krämer für die Vorbereitung und die Auswahl der Zählstrecken.

Frank Voigtländer, der stellvertretende Geschäftsführer des Landesjagdverbandes, Gensingen, demonstrierte bei einem Begang im Revier Irrlich, wie mit geringem Aufwand (1 Smartphone, Stimmendatei des LJV und Mobillautsprecher für 20,- €) die Zählung durchgeführt werden kann. Und tatsächlich stellte sich ein Rebhahn ein. Dies war ein besonderer Moment, ein wahrer Naturgenuss, den heranstreichenden Hahn zu beobachten und sein Schimpfen gegen den „technischen“ Eindringling zu hören und sein Verhalten studieren zu können.

Die Veranstaltung wurde auch genutzt, um das Wildschutzprogramm Feld + Wiese vorzustellen und die Notwendigkeit von Wildzählungen zu verdeutlichen, um die Bejagbarkeit des Niederwildes zu erhalten und die Kompetenz der Jägerschaft auf diesem Feld zu belegen. Einzelne Hegeringe organisieren die Zählungen zentral – eine besonders effektive Methode, die auch ein gemeinschaftliches Erleben verspricht.

Die Mithilfe der Jägerschaft trägt dazu bei, eine genaue Übersicht über das tatsächliche Vorkommen des Rebhuhns zu erhalten, andererseits wird aber eine nachhaltige Bejagung des Rebhuhns auch künftig ermöglicht. Der mit der Zählung verbundene Aufwand wird den teilnehmenden Jagdbezirken mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,- € pro Jahr vergütet.

Mit den Daten aus Wildzählungen ist ein umfassendes Management der Wildtierarten möglich. Das ist zur Erfüllung von Berichtspflichten im Rahmen internationaler Richtlinien und Biokonventionen von enormer Wichtigkeit.

Aber auch, um keine weiteren Niederwildarten aus dem Jagdrecht zu verlieren und wir, die Jäger die Deutungshoheit über unsere Wildtierdaten bewahren können.

Diese Daten sind nötig, um Aussagen über den günstigen Erhaltungszustand (LJVO RLP §41) einer Art treffen zu können, um auch in jagdpolitischen Argumentationen mit Ämtern, Ministerien, NGOs und der Bevölkerung, bestehen zu können.

Die Vielfalt der Jagdkultur in unseren Revieren steht auf der Kippe, wenn wir einzelne Arten aus dem Blickfeld verlieren, das Rebhuhn ist hierfür ein gutes Beispiel.

Als anerkannter Naturschutzverband gehört das Zählen zu unserer Arbeit dazu und wir zeigen, dass wir unseren Auftrag in Sachen Natur- und Artenschutz ernstnehmen.

Wir sollten aktiv werden, bevor andere, die kein Moment der nachhaltigen Nutzung der Natur kennen und nur den Schutz als Antwort haben, über unsere Wildtierbestände bestimmen.

Uwe Hoffmann
Obmann für Naturschutz