Nach „Wolfsschützen-Urteil“: Landesjagdverband fordert Zusammenarbeit beim Wolfsmanagement

Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz (LJV) nimmt das Urteil des Amtsgerichts Montabaur gegen den 72-jährigen Jäger, der im Frühjahr 2012 den mutmaßlichen Westerwälder Wolf erschoss, zum Anlass, eine enge Zusammenarbeit beim Wolfsmanagementplan zu fordern.

Der LJV fordert eine aktive Beteiligung bei dem von Umweltministerin Ulrike Höfken geplanten Wolfmanagementplan. „Wir sind irritiert über die Aussage von Ministerin Höfken, die Nutztierhalter und Jäger erst in diesen Prozess mit einzubeziehen, wenn ein Entwurf vorliegt“, sagt LJV-Präsident Kurt Alexander Michael. „Wir fordern von Ministerin Höfken, mit den Vertretern der rheinland-pfälzischen Jägerinnen und Jägern – als eine der am stärksten betroffenen Interessensgruppen – schon bei der Ausarbeitung des geplanten Managementplans zusammenzuarbeiten. Einen ohne das Knowhow der Jägerschaft erarbeiteten Entwurf einfach „abzunicken“, ist uns als anerkannter Naturschutzverband zu wenig!“

„Der Wolfsschütze ist nach meiner Einschätzung zu Recht verurteilt worden“, kommentiert LJV-Präsident Kurt Alexander Michael die Verurteilung des nordrhein-westfälischen Jägers zu einer hohen Geldstrafe. „Das Vorgehen des Schützen hat der Jägerschaft schweren Schaden zugefügt. Deswegen gehen wir davon aus, dass der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen verbandsinterne Disziplinarmaßnahmen einleiten wird.“