Wolf von Jäger dokumentiert

Ein Jäger konnte am 5. September einen Wolf bei Neustadt/Wied fotografieren. Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) ruft zum besonnen Umgang mit dem Wolf auf.

„Angesichts der Populationsentwicklung in Deutschland ist das vermehrte Auftreten von wandernden Wölfen in Rheinland-Pfalz wahrscheinlich“, sagt LJV-Vizepräsident Gundolf Bartmann. „Ob der nun von einem Jäger gesichtete Wolf in Rheinland-Pfalz langfristig bleiben oder weiterziehen wird, bleibt abzuwarten.“ Wandern die durch Naturschutzrecht streng geschützten Wölfe auf natürliche Weise ein, greift die Schutzvereinbarung, die von allen deutschen Jagdverbänden in einem Positionspapier festgeschrieben wurde und bundesweit gültig ist, betont Bartmann weiter. Mit dem Anfang 2015 gemeinsam mit Verbänden und Landesregierung erarbeiteten Wolfsmanagementplan sieht der LJV zudem Landnutzer, Behörden, Verbände und die Öffentlichkeit für den Umgang mit dem großen Beutegreifer gut gerüstet. „Langfristig sieht der LJV jedoch in Rheinland-Pfalz keine geeigneten Lebensräume für die Etablierung von Wolfsrudeln und Konflikte nicht nur mit den Nutztierhaltern und im Straßenverkehr kommen“, erklärt Bartmann.  

„Die jüngste Sichtung durch einen Jäger zeigt, wie wichtig und wertvoll die Einbindung der Jägerschaft in das Wolfsmonitoring ist“, betont LJV-Vizepräsident Bartmann. Die Jägerschaft ist in der Fläche präsent und bereit, die weitere Entwicklung durch ihren Beitrag zum Wolfsmonitoring zu begleiten. Viele Jägerinnen und Jäger seien bereits als sogenannte Großkarnivorenbeauftragte für Luchs und Wolf geschult und aktiv.

Dramatische negative Auswirkungen für die Wildtiere befürchtet der LJV durch die ersten einwandernden Wölfe nicht. Ökologischen Träumereien erteilt Bartmann aber ebenso eine Absage: „Der Wolf ist in einer von Menschenhand beeinflussten Kulturlandschaft gewiss kein Wildtierregulator, der den Jäger in dieser wichtigen Aufgabe ersetzen kann.

Die mythische Angst vorm bösen Wolf ist genauso unangebracht wie eine falsche Verharmlosung und ein damit verbundener fahrlässiger Umgang mit dem Großraubtier“, bemerkt Bartmann.

Pressemeldung vom 06.09.2016