Der Landkreis Mainz-Bingen hat am 17.06.2024 eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen erlassen. Hintergrund ist, dass das Virus konnte bei einem Stück Schwarzwild nachgewiesen werden, das im südhessischen Landkreis Groß-Gerau erlegt wurde.
Um die Seuche einzudämmen, wurde eine Restriktionszone eingerichtet. Diese erstreckt sich in einem Radius von ca. 15 km um den Fundort (Rüsselsheim am Main, Landkreis Groß-Gerau) herum. Die betroffenen Landkreise innerhalb dieses Radius sind die hessischen Landkreise Groß-Gerau, der Main-Taunus-Kreis, Darmstadt-Dieburg, Offenbach-Land sowie die Städte Frankfurt und Wiesbaden. In Rheinland-Pfalz sind die Landkreise Mainz-Bingen sowie die Stadt Mainz betroffen. Die Restriktionszone wird mit Hinweisschildern erkenntlich gemacht.
Die genaue Eingrenzung entnehmen Sie bitte der Karte (Quelle: Kreisverwaltung Mainz-Bingen).
Die Allgemeinverfügung gilt zunächst für eine Dauer von zwei Wochen. in der Restriktionszone gelten verschiedene Maßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest . Das Verbringen von lebenden oder erlegten Schweinen und Wildschweinen sowie von Wildschweinfleisch und Wildschweinprodukten ist verboten. Ackerbauliche Tätigkeiten sind den Landwirten weiterhin gestattet. Hunde sind an der Leine zu führen und es gilt ein generelles Jagdverbot. Verendetes Schwarzwild ist unverzüglich der Kreisverwaltung zu melden. Die Entsorgung erfolgt durch vom Landkreis beauftragte Personen. Futter und Einstreu sind vor Wildschweinen geschützt zu lagern. Des Weiteren sind seuchenverdächtige Schweine zu melden, diesen werden im Landesuntersuchungsamt in Koblenz virologisch auf ASP untersucht.
Weiter Infos erhalten Sie auf unserer Website zur Afrikanischen Schweinepest.