Aktuelles vom Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V.

Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V.

Foto: DJV/Kaphus

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Sonderdelegiertentagung fordert in Resolution partnerschaftlichen Waldpakt statt Verstaatlichung und Gängelung. Delegierte werfen Politik schwere fachliche und juristische Mängel vor. Weiterer Jägerprotest bis hin zur Großdemo angekündigt.

(Berlin/Gensingen, 18. August 2023) Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz (LJV) und der Deutsche Jagdverband (DJV) fordern die Landesregierung in Mainz auf, den vorliegenden Regierungsentwurf für ein neues Landesjagdgesetz vollständig zurückzuziehen. Vor mehr als 400 Teilnehmern einer Sonderdelegiertentagung in Neuwied machten die Präsidenten der beiden Jagdverbände klar: Der Entwurf gängelt Jägerinnen und Jäger, höhlt Tier- und Artenschutz aus und forciert wildtierfeindlichen Waldbau. Vor Ort waren LJV-Delegierte, Vertreter weiterer betroffener Landnutzerverbände sowie Gäste aus ganz Deutschland – darunter Präsidiumsmitglieder aller Landesjagdverbände unter dem Dach des DJV.

Resolution gegen Jagdgesetzentwurf einstimmig verabschiedet

Die Delegierten verabschiedeten auf der Versammlung in Neuwied eine Resolution gegen den Regierungsentwurf einstimmig. Darin bekennt sich der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz ausdrücklich zur Verantwortung für einen ökologischen Waldumbau. Statt Verstaatlichung und behördlichen Sanktionen soll es allerdings einen partnerschaftlichen Waldpakt mit Anreizsystemen geben. Aufgerufen dazu sind Grundeigentum, Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Gesellschaft. Der Landesjagdverband warnte vor den großen Gefahren für Grundstückseigentümer durch den vorliegenden Gesetzentwurf: Es drohen vermehrt staatliche Eingriffe statt gelebter Privatautonomie der Beteiligten vor Ort.

Jäger drohen mit Großdemo in Mainz

Der Landesjagdverband zeigte sich in Neuwied enttäuscht über das Ergebnis einer 2-jährigen Vorbereitungsphase mit Verbänden und Jagdbehörden. Die schweren fachlichen und juristischen Mängel des Entwurfs wird der LJV jetzt detailliert aufarbeiten und fordert das zuständige Staatsministerium mit der Resolution auf, bis Mitte November 2023 Stellung zu beziehen. Sollte die Politik keine Einsicht zeigen, sind weitere Proteste geplant – bis hin zu einer Großdemonstration in Mainz.

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Das neue Landesjagdgesetz provoziert einen Warnstreik der Jägerschaft

Vom Landesjagdverband Rheinland-Pfalz kommt scharfe Kritik zum Entwurf des neuen Jagdgesetzes. Trotz positiver Umsetzung einiger Anliegen des Verbandes, wurden die durch den Verband im Vorfeld kommunizierten roten Linien mehrfach überschritten. Deswegen ruft der Verband seine 20.000 Mitglieder zu einem sofortigen Warnstreik auf. Ab sofort entsorgen die Jägerinnen und Jäger in Rheinland-Pfalz kein Unfallwild mehr.

Gensingen 05.07.2023 – „Inakzeptabel.“ Mit dieser klaren Aussage äußert sich der Präsident des Verbandes Dieter Mahr zu dem am Dienstag vorgestellten Entwurf. „Wir haben im Vorfeld der Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs deutlich gemacht, dass es dunkelrote Linien für uns und unsere Mitglieder gibt, die seitens der verantwortlichen Abteilung im Ministerium nicht überschritten werden dürfen. Das hat man leider nicht ernst genommen“, so Mahr.

Untragbar sind in diesem Zusammenhang aus Sicht des Verbandes vor allem die deutlichen Einschränkungen des bewährten Reviersystems. Zukünftig sollen Grundstückseigentümer neben dem Jagdpächter jagen dürfen. „In einer Mietwohnung sitzt auch nicht der Vermieter mit am Küchentisch. Dieser und andere Vorschläge werden dazu führen, dass Jagdreviere zum Nachteil der Landwirtschaft unverpachtbar werden“, so Mahr. Außerdem besteht der Verband darauf, dass es nach wie vor einen auch von der Jägerschaft direkt gewählten Kreisjagdmeister geben muss. Auf dieses bewährte Prinzip direkter Demokratie darf nicht verzichtet werden. Völlig inakzeptabel ist mithin die Festsetzung von scharfen Sanktionen, die den privaten ehrenamtlichen Jägern drohen, wenn die „im allgemeinen Interesse liegenden Wirkungen des Waldes“ aus Sicht der Forstbehörden gefährdet sind. Denn die Interessen des Forstes decken sich nicht immer mit den Interessen von Artenschutz und Tierwohl.

Im Entwurf der Gesetzesvorlage finden sich einige weitere Passagen, die die Jägerschaft auf keinen Fall mittragen wird.

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Die fast 20.000 Jägerinnen und Jäger, die sich im Landesjagdverband organisieren, arbeiten ehrenamtlich mit großem Zeiteinsatz und Engagement. Die Vielschichtigkeit der Aufgaben hat zu engmaschigen Strukturen geführt, die in bester Zusammenarbeit mit den Jagdbehörden und den Kommunen alle Interessen in Wald und Feld berücksichtigen. Dies sieht der LJV nun gefährdet: „Wer die Jägerschaft nur noch als Erfüllungsgehilfen zur Erreichung politischer und ökonomischer Ziele betrachtet, riskiert, dass die Jägerschaft ihr freiwilliges Engagement einstellt“, warnt Mahr. Frappierend ist in diesem Zusammenhang, dass die Jäger zu bisher freiwillig erbrachten Leistungen gesetzlich verpflichtet werden sollen, so im Bereich der Kitzrettung und des Wildmonitorings. Dieter Mahr hierzu: „Wir warten gespannt darauf, wer außerhalb des Jagdwesens als nächstes dienstverpflichtet wird. So kann man mit den Jägerinnen und Jägern, die sich seit Jahrzehnten in vielen Dingen ehrenamtlich engagieren, nicht umgehen.“

Der Verband sieht sich und die Expertise seiner Mitglieder mit Füßen getreten. „Wer meint, er könne die großen Aufgaben in Feld und Flur durch Entscheidungen über die Köpfe der privaten Jägerschaft hinweg erfüllen, der muss auch die Frage beantworten: Wer macht’s, wenn nicht wir!?“ Um diesem Thema Nachdruck zu verleihen, hat der Verband seine Mitglieder dazu aufgerufen, ab sofort landesweit die Entsorgung von Fall- und Unfallwild einzustellen.

Die Entsorgung von toten Wildtieren im Straßengraben wird in weiten Teilen des Landes von der Jägerschaft erledigt, ohne dass es hierfür eine gesetzliche Verpflichtung gibt. „Wir leisten das freiwillig, so wie auch viele weitere unserer Leistungen für die Grundstückseigentümer und die Gesellschaft freiwillig und ohne Entlohnung erfolgen“, betont Mahr. Der Warnstreik ist zeitlich zunächst bis zum 31. August 2023 befristet und betrifft ausdrücklich nicht die Erlegung von verletzten Wildtieren, das gebietet der Tierschutz. Nur für die Kadaverbeseitigung stehe man nicht mehr zur Verfügung, so der LJV-Präsident. Der Verband weist darauf hin, dass in Rheinland-Pfalz für Jedermann eine Verpflichtung besteht, tote Wildtiere u.a. bei der nächsten Gemeindeverwaltung bzw. Forst- oder Polizeidienststelle anzuzeigen. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder. Der Verband bittet die Bevölkerung darum, den Meldepflichten nachzukommen, damit die Kadaver von den gesetzlich zuständigen Stellen beseitigt werden können.

„Zu diesem Schritt sind wir leider gezwungen, um uns Gehör zu verschaffen. Wir sind aber weiterhin zu einem konstruktiven Dialog bereit, um gemeinsam für Wald und Flur im Einklang mit dem Wild und der Natur zu einer sinnvollen Weiterentwicklung des Gesetzes zu kommen. Denn wir nehmen sehr wohl positiv zur Kenntnis, dass einige unserer langjährigen Forderungen integriert wurden, wie die Aufhebung der Bewirtschaftungsbezirke für Rotwild, die Beibehaltung der Grundsätze von Hege und Waidgerechtigkeit sowie die Ansätze zur Digitalisierung des – Stichwort Wildtierportal. Insgesamt ist es jedoch ein Schlag ins Gesicht der gesamten Jägerschaft. Das werden wir uns nicht kampflos gefallen lassen!“, fasst Mahr die Gemütslage der Mitglieder des Landesjagdverbandes zusammen.

Wechsel in der Geschäftsführung des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz

Dr. Sven Bischoff führt seit 1. Januar 2023 die Geschäfte des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz (LJV RLP) und folgt damit auf Frank Voigtländer.

(Gensingen, 4. Januar 2021) Dr. Sven Bischoff ist ab dem 1. Januar 2023 neuer Geschäftsführer des LJV RLP. Er tritt die Nachfolge des scheidenden LJV RLP-Geschäftsführers Frank Voigtländer an, der sich nach mehr als 3 Jahren in der Führung des Verbandes neuen Aufgaben im LJV RLP widmen wird. „Der Landesjagdverband ist ein großer Verband mit rund 20.000 Mitgliedern. Die Geschäftsstelle ist für diese Mitglieder als Servicestelle da, ist Schnittpunkt zur Öffentlichkeit und zu den Entscheidungsträgern in der Politik. Zudem ist der Verband eine anerkannte Naturschutzorganisation und auch in steigendem Maße eine Aus- und Weiterbildungsstätte für unsere Jägerinnen und Jäger. Gerade diese Vielzahl an Aufgaben macht die Arbeit interessant“, so Sven Bischoff. „Ich freue mich auf die kommenden Herausforderungen.“

Der 54-jährige in Betriebswirtschaft promovierte Bischoff ist seit 11 Jahren LJV RLP-Mitglied und kommt von der familieneigenen Privatbrauerei Bischoff in Winnweiler, wo er seit 2003 die Leitung der Brauerei innehatte. 

 „Mit der Entscheidung für Herrn Dr. Bischoff machen wir den Verband fit für die Zukunft. Seine vielfältigen Erfahrungen im Bereich der Organisationsentwicklung und Digitalisierung werden dem LJV RLP helfen, die Meilensteine der nächsten Jahre mit Bravour zu meistern.“, so Dieter Mahr, Präsident des LJV RLP. 

Dr. Sven Bischoff ist 1968 in Kaiserslautern geboren und 2-facher Familienvater. Nach seinem Universitätsstudium und der Promotion in Passau war er bei der Privatbrauerei Bischoff tätig. Er ist Jäger und passionierter Hundeführer und führt eine Schwarzwälder Bracke. Seine jagdlichen Schwerpunkte liegen auf der Schwarzwildbejagung, im Frühjahr ist er als Pilot der Kitzrettung Nordpfälzer Bergland e.V. aktiv in der Kitzrettung, seine Freizeit verbringt er mit seiner Familie auf dem eigenen Hof oder mit seinem Hund im Jagdrevier.

Kreisgruppe

Kreisgruppe Neuwied e.V.
im LJV Rheinland-Pfalz

1. Vorsitzende
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Rossbacher Str. 15
53547 Breitscheid

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